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FeuerloeschordnungDSC04405

Feuerlöschordnung für die Gemeinde Zwota mit Oberzwota © Thomas Lenk

1882 – Gründung der Feuerwehr Oberzwota

Die „Feuerlösch-Ordnung für die Gemeinde Zwota mit Oberzwota“ aus dem Jahre 1882 ist das älteste Dokument, das das Bestehen einer Feuerwehr in Oberzwota belegt. 1882 wird deshalb auch als Gründungsjahr der Wehr angenommen. Es ist zu vermuten, dass bereits die Bewohner der ersten Siedlung um den Oberen Hammer Vorkehrungen zum Brandschutz und für Löscharbeiten im Brandfalle getroffen hatten. So regelt die Feuerlösch-Ordnung neben sämtlichen Bestimmungen über das Löschwesen auch noch alle Verpflichungen und Verhaltensregeln der Einwohner. Zum Beispiel heißt es: „Jeder Hausbesitzer (hat) zwei ... Feuereimer ... bereit zu halten. Jeder Guts- oder Hausbesitzer hat außerdem noch eine tüchtige Laterne zu halten, auch haben bei einem im Orte ausbrechenden Feuer die Begüterten ihre Wasser- oder Jauchenzober, sowie ihre Jauchenfässer und Jauchenwagen nicht nur unweigerlich zur Verfügung zu stellen, sondern letztere auch mittelst ihres Zugviehes zum Brandorte zu transportiren“.

Die Feuerlösch-Ordnung stammt aus dem Archiv von Kamerad Wolfgang Seidel.

später

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